FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Wann zahlt die Versicherung nicht?

Im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln wie beispielsweise abgefahrene Reifen, Lenken von verkehrsuntüchtigen Fahrzeuge oder Trunkenheit/Drogeneinfluss am Steuer. Zwar geht die Versicherung in Vorleistung, holt sich das Geld aber vom Schädiger zurück.

2. Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung. Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:

2,5 Millionen EUR für Personenschäden
0,5 Millionen EUR für Sachschäden
50.000 EUR für Vermögensschäden.
Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:
Bei Personenschäden je geschädigte Person 7,5 Millionen EUR
Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden

Es wird in der Regel ein unbegrenzte Deckung empfohlen, denn werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren.

3. Wofür brauche ich eine Deckungskarte?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle anmelden, muss diese Karte vorgelegt werden. Die Deckungskarte ist eine vorläufige Versicherungsbestätigung und gleichzeitig Ihr Versicherungsnachweis, sie wird von der Versicherung zugestellt.

4. Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Mit Aushändigung der Deckungskarte haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der Deckungskarte beim Straßenverkehrsamt und der Zulassung des Fahrzeuges.

5. Ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung sinnvoll?
Da bei einem Unfall alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt werden, ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.