Die Beiträge für die Kraftfahrzeugversicherung werden aus mehreren verschiedenen Merkmalen berechnet:
Die Festsetzung der ursprünglichen Prämien aufgrund statistischer Merkmale
Die so genannten Typklassen geben Beobachtungen wieder, wie oft bestimmte Fahrzeuge, aufgeschlüsselt etwa nach Herstellungsmodell, Baureihe, Motorisierung, Ausstattung und Sondermodellen, in Unfälle verwickelt werden. Dieses Rückschlussverfahren ergibt sich aus Statistiken des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) und wird seit 2003 auf einen Zeitraum über drei Jahren ausgelegt. Beispielsweise verursachen demnach Kleinwagen häufiger Haftpflichtschäden als große teurere Fahrzeuge, die allerdings öfters einen Kaskoschaden durch Diebstahl oder Vandalismus erleiden. Aufgrund dieser Unterscheidungen wurden gesonderte Typklassen für Haftpflicht, Voll- und Teilkasko eingeführt. Zur Typklassenermittlung benötigt man die Hersteller-Schlüssel-Nummer (HSN) und die Typ-Schlüssel-Nummer (TSN), die beide im Fahrzeugschein vermerkt sind.
Neben den allgemeinen Typklassen existieren auch Regionalklassen am Ort der Zulassung des Fahrzeugs, für die die Schadenshäufigkeit von PKWs bezogen auf regionale Gebiete bestimmt wird.
Anrechnung der Schadensfreiheitsklasse
Auch das so genannte Bonus/Malus-System wird auf die Prämie angerechnet. Dieses System, das bereits seit vielen Jahren in Deutschland praktiziert wird, soll eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten gewährleisten. Je länger ein Fahrzeug schadensfrei geführt wird, umso günstiger wird der Versicherungsbeitrag. Im umgekehrten Fall kann der Versicherer bei einer extrem hohen Schadenshäufigkeit einen vielfachen Zuschlag berechnen. Diese Schadenfreiheitsklassen sind einheitlich vom gemeinsamen Versicherungsverband vorgegeben und werden bei einem Versicherungswechsel an den neuen Versicherer weitergemeldet. Der Schadenfreiheitsrabatt ist hingegen nicht mehr einheitlich geregelt, sodass die Prozentsätze unter den Versicherungsgesellschaften variieren können.