Allgemeines zur Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung kann in vielen Ländern kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht hat und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Generell gilt bei Kraftfahrzeugen und Anhängern die amtliche Kennzeichentafel als Nachweis einer aufrechten Fahrzeugversicherung.

Im Einzelnen sind folgende Schäden versichert:

  • Heilungskosten bei Personenschäden
  • Renten bei Invalidität
  • Reparaturen an anderen Fahrzeugen
  • Reparaturen an anderen Objekten
  • Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert überschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.

Die maximale Entschädigung eines oder mehrerer Geschädigten richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch
Brand oder Explosion, Diebstahl, Haarwild, Glasbruch und unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind.
Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10%, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.

Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko-Versicherung schließt die Teilkaskoversicherung ein und ergänzt diese um die Versicherung von Blechschäden nach einem eigenverschuldeten Unfall und Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.

Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie. Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden. Es ist zu prüfen, ob eine Vollkasko-Versicherung aufgrund des Alters des Fahrzeuges lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist.